Fundstücke aus der Winterbacher Geschichte (3) Backhäuser

Das Backhaus im Museumsgarten

Durch die Königlich Württembergische Feuerpolizeiverordnung vom 13. April 1808 wurde der Bau von Gemeindebackhäusern erstmals angeordnet. Nachdem diese Anordnung offenbar nichts bewirkt hat, die Bürger hatten ja eigene Backhäuser, hat das Königlich Württembergische Innenministerium am 18. Mai 1835 erneut die Einführung der Gemeindebackhäuser angeordnet und jetzt auch den Betrieb der privaten Backhäuser verboten. Gründe waren die Holzeinsparungen und die Brandgefahr. Dagegen gab es in ganz Württemberg Widerstand. So schrieb auch der Winterbacher Schultheiß 1830 an das Oberamt in Schorndorf, dass in Winterbach 45 Back-, Dörr- und Waschhäuser vorhanden seien und dass es deshalb nicht notwendig sei, ein eigenes (gemeindliches) Backhaus zu bauen. Aber das fruchtete offenbar nichts, denn 1847 wurde dann doch das erste Winterbacher Backhaus in der Brunnengasse gebaut.

Offenbar wurden in dieser Zeit alle privaten Backhäuser zwangsweise aufgegeben bzw. abgebrochen. In den Jahren 1857 wurden dann in Manolzweiler und 1864/65 in der Hauptstraße zwei weitere Gemeindebackhäuser gebaut.

Bisher sind wir davon ausgegangen, dass das Backhaus im Museumsgarten aus irgendwelchen Gründen, vielleicht weil es weit genug vom Wohnhaus weg stand, die Abbruchwelle überlebt hat. Dem ist nicht so, wie wir dem Bericht von Bürgermeister i. R. Erich Hinderer im Mitteilungsblatt vom 14.09.1989 entnehmen. Danach war es so:

  • Im Gebäudekataster von 1843 ist neben den anderen Gebäuden auf dem heutigen Museumsgrundstück ein Backofen genannt.
  • Im Notariatsregister von 1885 wird ein abgebrochener Backofen erwähnt.
  • Nach dem Feuerversicherungsbuch wurde ein Backofen 1922 neu erbaut.

Das heißt, dass der erste Backofen „ordnungsgemäß“ abgebrochen wurde und (vielleicht auf dem alten Fundament) 1922 der jetzt im Museumsgarten stehende Backofen neu aufgebaut worden ist. Aus rechtlicher Sicht war dies zu dieser Zeit wieder möglich, denn es galt seit 1910 die erste Württembergische Bauordnung, die das grundsätzliche Verbot der Errichtung von privaten Backhäusern nicht mehr beinhaltete.

Wir waren jedenfalls wieder einmal froh, dass wir auf die Aufsätze zur Gemeindegeschichte, die Bürgermeister i. R. Erich Hinderer unter „Winterbach, der Commun allda“ im Mitteilungsblatt veröffentlicht hat zurückgreifen konnten. Diese Aufsätze wurden der Gemeinde und dem Heimatverein auch in gebundener Form übergeben und sind ein äußerst wertvolles Nachschlagewerk. Wir sind Herrn Hinderer dafür sehr dankbar.

Text Jürgen Rieger, Zeichnung Walter Frey